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Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • Wird ein Hotelzimmer / Veranstaltungsraum bestellt, zugesagt oder bereitgestellt, so ist ein Gastaufnahmevertrag / Mietvertrag zustande gekommen.

  •  Der Vertrag über ein Hotelzimmer beinhaltet Übernachtung und Frühstück. Der Vertrag über Veranstaltungsräume beinhaltet lediglich die Nutzung des Veranstaltungsraumes. Das jeweils vereinbarte Entgelt sind die jeweils gültigen Tagespreise. Im Haus darüber hinaus angebotene Leistungen (Fitness, Sauna, etc.) können gegen gesondertes Entgelt in Anspruch genommen werden, soweit diese Leistungen verfügbar sind.
  • Optionsbuchungen sind für beide Vertragspartner verbindlich. Das Hotel behält sich vor, nach dem Auslaufen der Optionsbuchungen die reservierten Hotelzimmer / Veranstaltungsräume anderweitig zu vergeben. Optionsänderungen sind von beiden Seiten nach telefonischer Rücksprache und schriftlicher Bestätigung möglich.

  • Werden vom Hotel erbetene Vorauszahlungen nicht zum gefragten Termin geleistet, so entbindet dies das Hotel unmittelbar von getroffenen Vereinbarungen.

  • Das reservierte Hotelzimmer steht dem Gast am Anreisetag von 15.00 Uhr bis zum Abreisetag 11.00 Uhr zur Verfügung. Eine spätere Abreise als 11.00 Uhr erfordert die Absprache mit dem Empfang am Vorabend: bei Abreise bis 15.00 Uhr wird der halbe, bei Abreise nach 15.00 Uhr wird der volle Zimmerpreis berechnet.

  • Reservierungen werden bis 18.00 Uhr aufrecht erhalten.

  • Gebuchte Veranstaltungsräume stehen dem Vertragspartner nur zu den vereinbarten Zeiten zur Verfügung. Eine darüber hinausgehende Nutzung bedarf der vorherigen Absprache mit dem Hotel.

  • Der Vertragspartner hat keinen Anspruch auf bestimmte Hotelzimmer/ Veranstaltungsräume.

  • Sollten vereinbarte Hotelzimmer / Veranstaltungsräume, egal aus welchen Gründen, ausnahmsweise nicht verfügbar sein, so bemüht sich das Hotel um die Beschaffung gleichwertigen Ersatzes.

  • Bei Um- und Abbestellungen von gebuchten Veranstaltungsräumen / Pauschalarrangements werden berechnet

    • bis 42 Tage vor Anreise:     keine Kosten (touristischen Gruppen)
    • 41-28 Tage vor Anreise:     30% der vereinbarten Leistungen
    • bis 28 Tage vor Anreise:     keine Kosten (Tagungen)
    • 27-21 Tage vor Anreise:     50% der vereinbarten Leistungen
    • 20-0 Tage vor Anreise:     80% der vereinbarten Leistungen
  • Dem Gast bleibt vorbehalten, nachzuweisen, daß dem Hotel durch die Nichtinanspruchnahme der Leistung kein oder ein niedrigerer Schaden als die vereinbarte Pauschale entstanden ist.

  • Bei allen Gruppenbuchungen ist erforderlich, daß das Hotel sieben Werktage vor Anreise der Gruppe eine Teilnehmerliste erhältt

  • Ist der Besteller nicht gleichzeitig der Veranstalter, so haften beide gesamtschuldnerisch.

  • Hat das Hotel begründeten Anlaß zu der Annahme, daß die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses bzw. der Gäste zu gefährden droht sowie im Falle höherer Gewalt oder innerer Unruhe, kann es die Veranstaltung absagen; das Geltendmachen jeglicher Schadenersatzansprüche gegen das Hotel ist dabei ausgeschlossen.

  • Bei gemeinsamen Essen (Menüs und Buffets) muß der Veranstalter dem Hotel zwei Werktage vor Veranstaltungsbeginn die genaue Teilnehmerzahl angeben. Diese Zahl gilt als garantierte Mindestzahl und wird dem Veranstalter vom Hotel in jedem Falle in Rechnung gestellt.

  • Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen sind nur in Absprache mit dem Hotel und bei Bezahlung der hausüblichen Servicekosten / Korkgeld möglich.

  • Der Vertragspartner haftet gegenüber dem Hotel in vollem Umfange für, durch ihn selbst, seine Erfüllungsgehilfen oder seine Gäste, verursachte Schäden an Gebäude und Inventar, sofern der Vertragspartner nicht einen geringeren Schaden nachweist.

  • Soweit das Hotel für den Veranstalter Fremdleistungen technischer, dekorativer oder sonstiger Art von Dritten vermittelt, handelt es im Namen und für Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe dieser Gegenstände und stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter frei.

  • Individuell zahlende Gäste haben sofort bar netto Kasse zu zahlen. Sämtliche Gastkonten sind wöchentlich zahlbar.

  • Bei touristischen Gruppenreisen ist bis 4 Wochen vor Anreise eine Depositzahlung in Höhe von 50% der Logiskosten fällig.

  • Aufgrund vorheriger Kreditvereinbarungen übersandte Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zahlbar.

  • Das Hotel akzeptiert folgende Kreditkarten: American Express, Diners, Eurocard, Visa, aber nur bei Beiträgen, die keinem verbilligten Sonderpreisen unterliegen. Das Hotel ist im Einzelfall berechtigt, Devisen, Schecks und Kreditkarten zurückzuweisen.
  • Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Leistungsbereitstellung 180 Tage, so behält sich das Hotel das Recht vor, Preisänderungen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen.

  • Alle Preise verstehen sich in Euro und einschließlich Bedienungsgeld und Mehrwertsteuer, sofern nicht anders ausgewiesen.

  • Nicht in Anspruch genommene Leistungen aus Pauschalarrangements werden nicht rückvergütet.

  • Wertgegenstände, Geld und geldwerte Papiere (Schecks, Scheckkarten etc.) können im Hotelsafe an der Rezeption deponiert werden und sind so bis zu 1.000 Euro versichert. Werden diese von dem Gast im Hotelzimmer oder in den Veranstaltungsräumen oder anderen Räumlichkeiten des Hotels verwahrt, übernimmt das Hotel dafür keinerlei Haftung. Das gilt auch für die Safes im Zimmer.

  • Das Hotel ist bemüht, Weckaufträge mit größter Sorgfalt auszuführen; Schadenersatzansprüche aus Unterlassung sind jedoch ausgeschlossen.

  • Liegengebliebene Gegenstände werden nur auf Anfrage unfrei nachgesandt. Das Hotel verpflichtet sich zu einer Aufbewahrung von 6 Monaten.

  • Für Gäste bestimmte Nachrichten sowie Post- und Warensendungen werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Aufbewahrung, Zustellung und auf Wunsch die unfreie Nachsendung derselben. Eine Haftung für Verlust, Verzögerung oder Beschädigung ist jedoch ausgeschlossen.

  • Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

  • Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wolfsburg.

  • Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages oder der Bedingungen berühren nicht die Gültigkeit der anderen Bestimmungen. Anstelle der ungültigen Bestimmungen gilt eine ihr möglichst nahekommende gültige Bestimmung.

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